Chemikalienlagerung

Die Lagerung wassergefährdender Stoffe und damit die Ausführung entsprechender Anlagen und Einrichtungen ist durch Gesetze und Vorschriften geregelt.

Grundsätzlich ist die beabsichtigte Lagerung von wassergefährdenden Stoffen ab einem Gesamtvolumen von 300 Litern in Gebäuden der jeweiligen Kreisverwaltungsbehörde anzuzeigen. Die HD-PE Tanks sind für ein weites Spektrum handelsüblicher Chemikalien einsetzbar. Gesetzlich vorgeschriebenes und sinnvoll abgestimmtes Zubehör rundet den Lieferumfang ab und bildet somit ein komplettes Programm für die Chemikalienlagerung.